7. Verkehr und Infrastruktur
Für wen?
Anlieger der L 66, L 85, K 1361 oder anderer betroffener Straßen; Sorgen wegen Baustellenverkehr, LKW-Verkehr, Straßenschäden.
E-Mail-Daten
An: marion.jantsch@quedlinburg.de
Betreff: Einwendung Bebauungsplan Nr. 74 Morgenrot – Verkehr und Infrastruktur
Text der E-Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,
innerhalb der laufenden Auslegungsfrist nach § 3 Abs. 2 BauGB erhebe ich Einwendungen gegen den Bebauungsplan Nr. 74 „Zukunftsprojekt Morgenrot".
Meine persönliche Betroffenheit: Ich wohne in [Adresse], direkt an der [L 66 / L 85 / K 1361 / sonstige Zufahrtsstraße]. Mein Wohnsitz ist [___] Meter von der Straße entfernt.
Konkrete Einwendungen zum Thema Verkehr und Infrastruktur:
Die geplante Anbindung eines 350+ ha Industrieparks über bestehende Landes- und Kreisstraßen erzeugt erhebliche neue Belastungen. Ich befürchte:
- Baustellenverkehr über Monate oder Jahre (Lärm, Erschütterungen, Verkehrsstau).
- Schwerlastverkehr und damit Straßenschäden auf K 1361, L 66 und L 85.
- Einschränkungen meiner Zufahrt während der Bauphase.
- Gefährdung im Verkehr durch enge Kurven, Gefälle und Begegnungsverkehr mit überbreiten Transporten.
- Dauerhafte Belastung durch Wartungs- und Anlieferungsverkehr auch nach Inbetriebnahme.
- Veränderung der Verkehrsruhe in meinem Wohnumfeld.
- Erhöhte Belastung durch zusätzlichen Fremdverkehr im Ort.
Hauptkritikpunkt – fehlende Verkehrsgutachten:
Es fehlen in den Planunterlagen vollständig:
- ein Verkehrsgutachten mit Leistungsfähigkeitsanalyse für die Kreisstraße K 1361 und den Anschluss an die BAB A36;
- eine Verkehrslärmprognose nach 16. BImSchV für die anliegenden Wohnnutzungen.
Diese sind nachzuholen und die Öffentlichkeit ist hierzu erneut zu beteiligen.
Zusätzlich problematisch: Der geplante Mindestabstand der Windenergieanlagen zur BAB A36 von nur 200 m unterschreitet bei einer Anlagenhöhe von 285 m den nach Rechtsprechung üblichen Mindestabstand deutlich. Eine verkehrssicherheitsrechtliche Bewertung fehlt.
Außerdem fehlen ein Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie sowie eine verbindliche Kapazitätsbestätigung der Trink- und Abwassererschließung.
Ich beantrage:
- Diese Einwendung in der Abwägung zu berücksichtigen.
- Die Nachholung des fehlenden Verkehrsgutachtens und der Verkehrslärmprognose.
- Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach Vorlage der vervollständigten Unterlagen.
- Eine verkehrssicherheitsrechtliche Bewertung des A36-Abstands.
- Hilfsweise: Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses.
Um schriftliche Eingangsbestätigung wird gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname] [Straße, Hausnummer] [PLZ, Ort] [Datum]
Was muss ich ausfüllen?
- Adresse
- An welcher Straße Sie wohnen
- Entfernung zur Straße