6. Wasser & Boden
Für wen? Brunnenbesitzer, Anlieger mit Hochwasserrisiko, Eigentümer mit empfindlichen Böden.
E-Mail-Daten
An: marion.jantsch@quedlinburg.de Betreff: Einwendung Bebauungsplan Nr. 74 Morgenrot – Wasser und Boden
Text der E-Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,
innerhalb der laufenden Auslegungsfrist nach § 3 Abs. 2 BauGB erhebe ich Einwendungen gegen den Bebauungsplan Nr. 74 „Zukunftsprojekt Morgenrot".
Meine persönliche Betroffenheit: Ich wohne / besitze ein Grundstück in [Adresse / Flurstücksnummer]. [Ergänzen: Ich habe einen eigenen Brunnen zur Wasserversorgung / mein Grundstück liegt in einer Senke und ist hochwasserempfindlich / mein Boden ist quellig oder feucht.]
Konkrete Einwendungen zum Thema Wasser und Boden:
Die geplante massive Versiegelung von 261 ha im Industriepark und der weitere Eingriff durch Windkraftfundamente und PV-Flächen greifen erheblich in den Wasser- und Bodenhaushalt ein. Ich befürchte:
- Veränderung der Grundwasserverhältnisse durch großflächige Versiegelung.
- Risiko von Vernässung oder Austrocknung an angrenzenden Flächen.
- Auswirkungen auf meinen privaten Brunnen und meine Eigenversorgung.
- Bodenverdichtung während der Bauphase mit langfristigen Folgen.
- Veränderung der Abflussverhältnisse mit Überflutungsrisiken bei Starkregen.
- Risiko von Schadstoffeinträgen während der Bauphase.
- Unsicherheit über langfristige Auswirkungen auf mein Grundstück und die Umgebung.
Hauptkritikpunkt – fehlender WRRL-Fachbeitrag:
Ein eigenständiger Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie fehlt vollständig. Dies ist nicht hinnehmbar, denn:
- Das Regenwasser von 261 ha versiegeltem Industriepark soll in den Vorfluter Tränkegraben (Bode-System) eingeleitet werden. Der Oberflächenwasserkörper „Bode" weist bereits einen chemischen Zustand „nicht gut" auf – belastet mit PFOS, Fluoranthen und Quecksilber.
- Die großflächige Versiegelung erfolgt über dem Grundwasserkörper „Kreide der Subherzynen Senke", der mengenmäßig und chemisch in „gutem" Zustand ist und damit dem strengen Verschlechterungsverbot unterliegt.
Eine Prüfung des Verschlechterungsverbots und des Verbesserungsgebots nach den Maßstäben der Wasserrahmenrichtlinie ist nicht erkennbar erfolgt.
Außerdem fehlen: Verkehrsgutachten, Verkehrslärmprognose und verbindliche Kapazitätsbestätigung der Trink- und Abwassererschließung.
Ich beantrage:
- Diese Einwendung in der Abwägung zu berücksichtigen.
- Die Nachholung des fehlenden Fachbeitrags Wasserrahmenrichtlinie.
- Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach Vorlage der vervollständigten Unterlagen.
- Eine konkrete Bewertung der Auswirkungen auf meine Wasserversorgung.
- Hilfsweise: Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses.
Um schriftliche Eingangsbestätigung wird gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname] [Straße, Hausnummer] [PLZ, Ort] [Datum]
Was muss ich ausfüllen?
- Adresse und Lage des Grundstücks
- Ggf. Brunnen / Hochwasserrisiko / Bodenart